Rechtlich bedenklich …

… nennt das Bundeswehr-Magazin Y. mit Verweis auf das so genannten „Motherfucker-Video“ die u.a. im Internet zu findenden Videoaufnahmen von, mit und über Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Und damit auch alle gehörig Angst bekommen, die schon mal gefilmt haben, dass bspw. Schlafsäcke und ABC-Schutzmasken nicht nur im Rahmen des gegebenen Auftrages nutzbar sind, informiert die Redaktion über die schrecklichen Konsequenzen, die auf diejenigen warten, die daran denken, solche Aufnahmen zu veröffentlichen. Denn ihnen droht – so die Redaktion – der MAD:

„Videos und Fotos bleiben nicht unentdeckt. Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben verfolgt der Militärische Abschirmdienst (MAD) Hinweise auch auf Beiträge im Internet. Neben dienstrechtlichen Maßnahmen drohen strafrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel bei Gewaltdarstellungen (§ 131 Strafgesetzbuch), Verbreiten eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten (§ 33 Kunsturhebergesetz) oder sicherheitsgefährdendes Abbilden (§ 109g Strafgesetzbuch).

Zentrale Dienstvorschrift 2/30 Sicherheit in der Bundeswehr“

Eine derartige Drohkulisse mag ja den ein oder anderen ambitionierten Jungfilmer erschrecken oder sogar abschrecken. Im Kern offenbart dieser redaktionelle Beitrag aber erneut die grundsätzliche Haltung der Bundeswehr-Kommunikatoren, dass man das, was man nicht kontrollieren kann, am besten verbieten sollte. Außerdem zeigt es, dass es bei den redaktionell für diese Hauspostille des Ministeriums Verantwortlichen, mit journalistischen Standards nicht weit her ist. Im Kern ist nämlich das, was sie mit einem solchen Artikel betreiben Propaganda.

Auch ohne eine solide Ausbildung als Rechercheur ist es recht schnell möglich, sich einen Überblick über den tatsächlichen Auftrag des MAD zu machen. Zu dessen gesetzlichen Aufgaben im Inland gehört es nicht unbedingt, die Spuren von Videoamateuren im Internet zu verfolgen. Es sei denn, sie bedrohen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder das friedliche Zusammenleben der Völker (detailliert auch im entsprechenden Gesetz nachzulesen).

Abgesehen davon, dass der MAD momentan vermutlich ganz andere Prioritäten setzt und einigermaßen erfahrene Internetnutzer ihre Spuren ausreichend verschleiern können, zeigt die Darstellung in dem einstmals mit dem Anspruch ein Bundeswehr-Focus zu werden gestarteten Blatt, was die Bundeswehr-Blattmacher von ihren Leserinnen und Leser halten. Die müssen in den Augen der Redaktion offenkundig dumm sein, denn sonst würden sie ihnen nicht mit derart billigen Methoden kommen, oder etwa doch?

Wie es besser wäre? Zunächst einmal müssen sich die militärischen Führer auf allen Ebenen fragen lassen, was sie dazu beitragen, dass innherhalb der Organisation offensichtlich soviel Dumpfsinn herrscht, wie er im Eingangs genannten Video zu sehen ist. Denn nicht der Bericht über eine Tatsache ist in aller Regel problematisch, sondern der Sachverhalt an sich. Darüber hinaus ist eine umfassende Schulung aller Soldatinnen und Soldaten zum Umgang mit Medien ebenbso von Nöten, wie ein professionelles, offenenes Kommunikationsverständnis und eine qualitativ hochwertige Ausbildung des Kommunikationspersonals der Bundeswehr. Und – damit wir uns nicht falsch verstehen – eine konsequente Verfolgung tatsächlich sicherheitsgefährdender Tatbestände. Diese dürften aber nur zu einem äusserts geringen Anteil unter den Arbeiten der Hobbyfilmer zu finden sein.

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