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	<title>Kommentare zu: Über Ethik</title>
	<link>http://bendler-blog.de/2009/11/23/uber-ethik/</link>
	<description>Anmerkungen zur sicherheitspolitischen Kommunikation</description>
	<pubDate>Fri, 18 May 2012 01:29:58 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Von: Hans-Heinrich Dieter</title>
		<link>http://bendler-blog.de/2009/11/23/uber-ethik/#comment-7914</link>
		<author>Hans-Heinrich Dieter</author>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 09:18:31 +0000</pubDate>
		<guid>http://bendler-blog.de/2009/11/23/uber-ethik/#comment-7914</guid>
		<description>Die Frage nach den Grenzen des Gehorsams deutscher Soldatinnen und Soldaten ist im Soldatengesetz §11 beantwortet. Befehle müssen nicht befolgt werden, wenn sie nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt sind oder gegen die Menschenwürde verstoßen. Befehle dürfen nicht befolgt werden, wenn ihre Ausführung eine Straftat zur Folge hat.
Die Soldaten haben der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen. Nicht nur "die politische Führung" sondern die Mehrheit des deutschen Volkes, vertreten durch die Abgeordneten im Bundestag, hat sich für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan entschieden. Diese demokratische Entscheidung ist im Sinne des soldatischen Gehorsams nicht hinterfragbar. Das muss im Sinne unserer wehrhaften Demokratie auch so sein. 
Wenn man soldatischen Gehorsam von den persönlichen Einschätzungen unserer Soldaten zum Sinn oder Unsinn, Erfolg oder Misserfolg des Afghanistaneinsatzes abhängig machen wollte, würde die Einsatzbereitschaft des Bundeswehr zur Disposition gestellt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage nach den Grenzen des Gehorsams deutscher Soldatinnen und Soldaten ist im Soldatengesetz §11 beantwortet. Befehle müssen nicht befolgt werden, wenn sie nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt sind oder gegen die Menschenwürde verstoßen. Befehle dürfen nicht befolgt werden, wenn ihre Ausführung eine Straftat zur Folge hat.<br />
Die Soldaten haben der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen. Nicht nur &#8220;die politische Führung&#8221; sondern die Mehrheit des deutschen Volkes, vertreten durch die Abgeordneten im Bundestag, hat sich für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan entschieden. Diese demokratische Entscheidung ist im Sinne des soldatischen Gehorsams nicht hinterfragbar. Das muss im Sinne unserer wehrhaften Demokratie auch so sein.<br />
Wenn man soldatischen Gehorsam von den persönlichen Einschätzungen unserer Soldaten zum Sinn oder Unsinn, Erfolg oder Misserfolg des Afghanistaneinsatzes abhängig machen wollte, würde die Einsatzbereitschaft des Bundeswehr zur Disposition gestellt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: J. König</title>
		<link>http://bendler-blog.de/2009/11/23/uber-ethik/#comment-7869</link>
		<author>J. König</author>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 15:47:02 +0000</pubDate>
		<guid>http://bendler-blog.de/2009/11/23/uber-ethik/#comment-7869</guid>
		<description>Das Bundesverfassungsgericht hat das Gewissen definiert als ein „unabweisbares, den Ernst der gesamten Persönlichkeit ergreifendes
sittliches Gebot, eine Warnung vor dem Bösen und einen unmittelbaren
Anruf zum Guten“. Die Gewissensfreiheit ist „jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt
verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.

Ist der ISAF Einsatz nun "gut" oder "böse" oder ist er "nicht zweckmäßig", "wenig erfolgsträchtig"  - darüber streitet die Expertise, weniger das Gewissen als moralische Instanz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat das Gewissen definiert als ein „unabweisbares, den Ernst der gesamten Persönlichkeit ergreifendes<br />
sittliches Gebot, eine Warnung vor dem Bösen und einen unmittelbaren<br />
Anruf zum Guten“. Die Gewissensfreiheit ist „jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt<br />
verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.</p>
<p>Ist der ISAF Einsatz nun &#8220;gut&#8221; oder &#8220;böse&#8221; oder ist er &#8220;nicht zweckmäßig&#8221;, &#8220;wenig erfolgsträchtig&#8221;  - darüber streitet die Expertise, weniger das Gewissen als moralische Instanz.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: J. König</title>
		<link>http://bendler-blog.de/2009/11/23/uber-ethik/#comment-7868</link>
		<author>J. König</author>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 15:02:13 +0000</pubDate>
		<guid>http://bendler-blog.de/2009/11/23/uber-ethik/#comment-7868</guid>
		<description>"Was sollen die Soldaten tun, die nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt sind, dass der Afghanistan-Einsatz falsch ist?"

Wissen und Gewissen. Vielleicht soll darauf hingewiesen werden, dass Gewissen eine Katgeorie der Moral ist und nach "gut" und "böse", "gutes und reines Gewissen" sich bezieht. Ob der Afghanistan - Einsatz "falsch" ist oder nicht - das ist ein Kategorie des "zweckmäßigen". Aber wie ist das nun mit dem Wissen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Was sollen die Soldaten tun, die nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt sind, dass der Afghanistan-Einsatz falsch ist?&#8221;</p>
<p>Wissen und Gewissen. Vielleicht soll darauf hingewiesen werden, dass Gewissen eine Katgeorie der Moral ist und nach &#8220;gut&#8221; und &#8220;böse&#8221;, &#8220;gutes und reines Gewissen&#8221; sich bezieht. Ob der Afghanistan - Einsatz &#8220;falsch&#8221; ist oder nicht - das ist ein Kategorie des &#8220;zweckmäßigen&#8221;. Aber wie ist das nun mit dem Wissen?</p>
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